Wenn die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, ist schnelle Hilfe gefragt. Oft werden die Retter jedoch durch Unachtsamkeit oder falsches Verhalten von Verkehrsteilnehmern behindert. Blaulicht und Martinshorn bedeuten für Einsatzfahrzeuge freie Fahrt.
Mit Sondersignalen steht Ihnen nämlich ein Wegerecht zu, d.h. die anderen Verkehrsteilnehmer müssen den Ihnen freie Bahn schaffen.
Das gleiche Verhalten ist anzuwenden, wenn Ihnen ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen entgegenkommt.
Bei Stau auf der Autobahn gilt: Bilden Sie sofort eine Rettungsgasse! Auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Autobahnen mit mehr Fahrspuren zwischen dem Überholstreifen (ganz links) und der daneben liegenden Fahrbahn.
Rote Ampel:
Grüne Ampel:
Auch Fußgänger und Radfahrer müssen an Ampeln auf Ihre Vorrechte zugunsten von Einsatzfahrzeugen verzichten.
"Nachts will ich in Ruhe schlafen - da soll die Feuerwehr das Martinshorn auslassen!" Wir können verstehen dass es sie stört wenn sie nachts vom Sondersignal geweckt werden. Aber das Einschalten des Sondersignals ist keine freiwillige Angelegenheit. Der Fahrer des Feuerwehrfahzeugs darf darauf keine Rücksicht nehmen. Denn nur mit Sondersignal darf die Feuerwehr Ihre Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen (§ 38, Straßenverkehrsordnung) und nur dann ist gewährleistet, dass die Feuerwehr schnellst möglich am Unglücksort eintrifft.
Es ist kein willkürliches Gesetz, um Bürger zu ärgern. Ganz im Gegenteil: Es soll vor allem sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige Erkennung des Feuerwehrfahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig und richtig zu reagieren - und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt bei Nacht ebenso wie Tag. Denn nachts rechnen Sie am wenigsten mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall oder Brand unterwegs ist.